DAS GEMA-LIZENSIERUNGSSYSTEM |1| |2| |3| |4| |5|  

 


5. Das GEMA-Lizenzierungssystem im Überblick (ONLINE)
(Stand: 04.09.00)

1. Pre-Listening=Streaming
2. Gratis Download - für den End-User kostenfrei
3. Kostenpflichtiger Download - der End-User zahlt einen "Kaufpreis"
4. Internetradio - nicht interaktiv
5. Video-Streaming (sofern dabei Musik genutzt wird)
6. Video-On Demand (sofern dabei Musik genutzt wird)

Ein offizielles - im Sinne von - veröffentlichtes Tarifregelwerk gibt es bislang noch nicht, aber die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich die Nutzung und Verbreitung von Musik auf diesem Weg abspielen soll, sind weitestgehend festgelegt. Zunächst muß zwischen den grundsätzlichen Nutzungsformen unterschieden werden.

1. Pre-Listening=Streaming
Hierunter versteht die GEMA die Nutzung von Soundbeispielen auf einer Website: Für die Nutzung von 60 Werkteilen (bis 1m30sec) oder 30 vollständigen Werke soll die die Vergütung EUR 300,00 pro Jahr betragen, oder aber EUR 10,00 pro Werk/pro Jahr bzw. EUR 2,00 pro Werk pro Monat.

2. Gratis Download - für den End-User kostenfrei
Die Vergütung für den download eines vollständigen Werkes soll EUR 0,30 je Werk betragen, bis zu einer Spielzeit von 5 min.

3. Kostenpflichtiger Download - der End-User zahlt einen "Kaufpreis"
Die GEMA erwartet eine Vergütung in Höhe von 12% des Endverbraucherpreises, aber mindestens EUR: 0,10 pro Werk. Darüber hinaus möchte GEMA einen uneingeschränkten Kontrollzugang zu den Password- geschützten Logfiles des Betreibers der Website haben. Weiterhin erwartet die GEMA eine monatliche, verrechenbare Vorauszahlung von EUR 256,00. Der Anbieter muß innerhalb von 10 Werktagen nach Ende eines Kalenderquartals detaillierte reprorts zu den vorgekommenen downloads haben, wobei die GEMA die Berichtsfrist auf eigenen Wunsch auch auf eine monatliche Einreichung verkürzen kann.

4. Internetradio - nicht interaktiv
Hier erwartet die GEMA eine Vergütung von 6,2% bis 10% des Werbeumsatztes, wobei eine Mindestvergütung vom EUR x,xx vorgesehen ist.

5. Video-Streaming (sofern dabei Musik genutzt wird)
Die Vergütung soll EUR 0,30 pro stream sein.

6. Video-On Demand (sofern dabei Musik genutzt wird)
ungeklärt, weil technisch z. Zt. nicht interessant.

 

 
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