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5. Das GEMA-Lizenzierungssystem im Überblick (ONLINE)
(Stand: 04.09.00)
1. Pre-Listening=Streaming
2. Gratis Download - für den End-User kostenfrei
3. Kostenpflichtiger Download - der End-User zahlt einen
"Kaufpreis"
4. Internetradio - nicht interaktiv
5. Video-Streaming (sofern dabei Musik genutzt wird)
6. Video-On Demand (sofern dabei Musik genutzt wird)
Ein offizielles - im Sinne von - veröffentlichtes
Tarifregelwerk gibt es bislang noch nicht, aber die
Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich die Nutzung
und Verbreitung von Musik auf diesem Weg abspielen soll,
sind weitestgehend festgelegt. Zunächst muß zwischen
den grundsätzlichen Nutzungsformen unterschieden werden.
1. Pre-Listening=Streaming
Hierunter versteht die GEMA die Nutzung von Soundbeispielen
auf einer Website: Für die Nutzung von 60 Werkteilen
(bis 1m30sec) oder 30 vollständigen Werke soll die die
Vergütung EUR 300,00 pro Jahr betragen, oder aber EUR
10,00 pro Werk/pro Jahr bzw. EUR 2,00 pro Werk pro Monat.
2. Gratis Download - für den End-User
kostenfrei
Die Vergütung für den download eines vollständigen Werkes
soll EUR 0,30 je Werk betragen, bis zu einer Spielzeit
von 5 min.
3. Kostenpflichtiger Download - der
End-User zahlt einen "Kaufpreis"
Die GEMA erwartet eine Vergütung in Höhe von 12% des
Endverbraucherpreises, aber mindestens EUR: 0,10 pro
Werk. Darüber hinaus möchte GEMA einen uneingeschränkten
Kontrollzugang zu den Password- geschützten Logfiles
des Betreibers der Website haben. Weiterhin erwartet
die GEMA eine monatliche, verrechenbare Vorauszahlung
von EUR 256,00. Der Anbieter muß innerhalb von 10 Werktagen
nach Ende eines Kalenderquartals detaillierte reprorts
zu den vorgekommenen downloads haben, wobei die GEMA
die Berichtsfrist auf eigenen Wunsch auch auf eine monatliche
Einreichung verkürzen kann.
4. Internetradio - nicht interaktiv
Hier erwartet die GEMA eine Vergütung von 6,2% bis 10%
des Werbeumsatztes, wobei eine Mindestvergütung vom
EUR x,xx vorgesehen ist.
5. Video-Streaming (sofern dabei Musik
genutzt wird)
Die Vergütung soll EUR 0,30 pro stream sein.
6. Video-On Demand (sofern dabei Musik
genutzt wird)
ungeklärt, weil technisch z. Zt. nicht interessant.
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