DAS GEMA-LIZENSIERUNGSSYSTEM |1| |2| |3| |4| |5|  

 


4. Lizensierung im Rahmen des I.F.P.I. - Normalvertrages

Dieser Vertrag können Schallplattenfirmen abschließen, um ihr eigenen Veröffentlichungen zu lizensieren. Über diesen Vertrag dürfen keine Pressaufträge für Dritte abgewickelt werden - mit Ausnahme der inländischen Exklusivvertriebe. Dieser Vertrag - in der Branche auch als "Industrievertrag" bezeichnet - bietet allerdings erhebliche Vergünstigungen.

Voraussetzungen: Diese Vergünstigungen sind aber an die Mitgliedschaft in der International Federation of the Phonographic Industry (I.F.P.I.) gekoppelt. Kostenpunkt der Mitgliedschaft: DM 1.500,00 Aufnahmegebühr und DM 1.250,00 Jahresmitgliedsbeitrag. Die Mitgliedschaft in der I.F.P.I. verpflichtet zur Bemusterung der Rundfunkarchive, wobei die Mitglieder dafür eine Vergütung erhalten (pro VÖ ca. DM 110,00).

Um einen solchen Vertrag zu bekommen, müssen einige Bedingungen erfüllt werden:
- Fortlaufende Produktion mit einem Mindestaufkommen von DM 5.000,00 je Kalenderquartal zugunsten der GEMA.
- Hinterlegung einer Garantiesumme, die dem Vergütungsaufkommen einer Abrechnungsperiode (=Quartal) entspricht, jedoch mindestens DM 5.000,00.
- Angemessene monatliche Vorauszahlungen auf fällige Vergütungen, jeweils zum 10. eines Monats.
- Schnelle, reibungslose und nachvollziehbare Abwicklung des Anmelde- und Abrechnungsverfahrens.
- Mitgliedschaft in der I.F.P.I.

Die Tarife:
- Der Lizenzsatz beträgt 9,009% (HAP) oder 7,4% (EVP)
- Die Mindestlizenzen sinken (z.B. CD 1,00)
- Die GEMA gewährt lizenzfreie und als solche klar gekennzeichnete Promotionexemplare (900 Stk. oder 1.200 Stk., je nach Konfiguration)
- Die GEMA gewährt die sog. Retourenpauschale (6% CD bis zu 10% LP)
- Die GEMA gewährt das Recht auf lizenzfreie Vernichtung
- Lizensierung nach Lagerabgang

 

 
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