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4. Lizensierung im Rahmen des I.F.P.I.
- Normalvertrages
Dieser Vertrag können Schallplattenfirmen
abschließen, um ihr eigenen Veröffentlichungen zu lizensieren.
Über diesen Vertrag dürfen keine Pressaufträge für Dritte
abgewickelt werden - mit Ausnahme der inländischen Exklusivvertriebe.
Dieser Vertrag - in der Branche auch als "Industrievertrag"
bezeichnet - bietet allerdings erhebliche Vergünstigungen.
Voraussetzungen: Diese Vergünstigungen
sind aber an die Mitgliedschaft in der International
Federation of the Phonographic Industry (I.F.P.I.) gekoppelt.
Kostenpunkt der Mitgliedschaft: DM 1.500,00 Aufnahmegebühr
und DM 1.250,00 Jahresmitgliedsbeitrag. Die Mitgliedschaft
in der I.F.P.I. verpflichtet zur Bemusterung der Rundfunkarchive,
wobei die Mitglieder dafür eine Vergütung erhalten (pro
VÖ ca. DM 110,00).
Um einen solchen Vertrag zu bekommen,
müssen einige Bedingungen erfüllt werden:
- Fortlaufende Produktion mit einem Mindestaufkommen
von DM 5.000,00 je Kalenderquartal zugunsten der GEMA.
- Hinterlegung einer Garantiesumme, die dem Vergütungsaufkommen
einer Abrechnungsperiode (=Quartal) entspricht, jedoch
mindestens DM 5.000,00.
- Angemessene monatliche Vorauszahlungen auf fällige
Vergütungen, jeweils zum 10. eines Monats.
- Schnelle, reibungslose und nachvollziehbare Abwicklung
des Anmelde- und Abrechnungsverfahrens.
- Mitgliedschaft in der I.F.P.I.
Die Tarife:
- Der Lizenzsatz beträgt 9,009% (HAP) oder 7,4% (EVP)
- Die Mindestlizenzen sinken (z.B. CD 1,00)
- Die GEMA gewährt lizenzfreie und als solche klar gekennzeichnete
Promotionexemplare (900 Stk. oder 1.200 Stk., je nach
Konfiguration)
- Die GEMA gewährt die sog. Retourenpauschale (6% CD
bis zu 10% LP)
- Die GEMA gewährt das Recht auf lizenzfreie Vernichtung
- Lizensierung nach Lagerabgang
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