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3. Lizensierung im Rahmen des V.U.T.-Vertrages
Der 1996 abgeschlossene Vertrag
zwischen dem V.U.T. und der GEMA darf als Meilenstein
in der von der GEMA beherrschten "Lizensierungslandschaft"
angesehen werden.
Voraussetzungen:
Das Label muß Mitglied im V.U.T. werden. Die Gebühren
betragen z.Zt. DEM 300,00 p.a. Der V.U.T. selbst hat
nur einen Rahmenvertrag geschlossen. Jedes Label muß
eine gesonderte Vereinbarung mit der GEMA abschließen.
Nur eigene Veröffentlichungen sind betroffen.
Die Tarife:
- Der Lizenzsatz beträgt z.Zt. 9,009% (HAP) oder 7,4%
(EVP)
- Die Mindestlizenzen sinken (z.B. z.Zt. CD DEM 0,97)
- Die GEMA gewährt lizenzfreie und als solche klar gekennzeichnete
Promotionexemplare (max. 25% der Erstauflage/n, aber
nie mehr als 500 Stk.)
- Die GEMA gewährt die sog. Retourenpauschale (3% CD/5%
Rest) - Die gesamte Nettoauflage muß bezahlt werden
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