DAS GEMA-LIZENSIERUNGSSYSTEM |1| |2| |3| |4| |5|  

 


3. Lizensierung im Rahmen des V.U.T.-Vertrages

Der 1996 abgeschlossene Vertrag zwischen dem V.U.T. und der GEMA darf als Meilenstein in der von der GEMA beherrschten "Lizensierungslandschaft" angesehen werden.

Voraussetzungen:
Das Label muß Mitglied im V.U.T. werden. Die Gebühren betragen z.Zt. DEM 300,00 p.a. Der V.U.T. selbst hat nur einen Rahmenvertrag geschlossen. Jedes Label muß eine gesonderte Vereinbarung mit der GEMA abschließen. Nur eigene Veröffentlichungen sind betroffen.

Die Tarife:
- Der Lizenzsatz beträgt z.Zt. 9,009% (HAP) oder 7,4% (EVP)
- Die Mindestlizenzen sinken (z.B. z.Zt. CD DEM 0,97)
- Die GEMA gewährt lizenzfreie und als solche klar gekennzeichnete Promotionexemplare (max. 25% der Erstauflage/n, aber nie mehr als 500 Stk.)
- Die GEMA gewährt die sog. Retourenpauschale (3% CD/5% Rest) - Die gesamte Nettoauflage muß bezahlt werden

 

 

 
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