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Das GEMA-Lizenzierungssystem im Überblick
1. Die Lizensierung nach Tarif VR-T-H-1
2. Lizensierung im Rahmen des Sonderfertigungsvertrages
3. Lizensierung im Rahmen des V.U.T.-Vertrages
4. Lizensierung im Rahmen des I.F.P.I.
- Normalvertrages
5. Lizensierung Online
Man kann im Prinzip zwischen vier verschiedenen
Systemen der Lizensierung unterscheiden.
- Die Lizensierung nach Tarif VR-T-H-1 bietet sich für
Hersteller an, die nur recht wenige Veröffentlichungen
vornehmen und die Lizensierung direkt mit der GEMA abwickeln
(Werk für Werk-Lizensierung).
- Wer hingegen häufiger und mit gewisser Regelmäßigkeit
Tonträger herstellt und zwar schwerpunktmäßig als Dienstleister/Agent
- also für Dritte, dem bietet die GEMA den sog. Vertrag
für Sonderherstellungen/Sonderfertigungen an.
- Die Lizensierung im Rahmen des V.U.T.-Vertrages bietet
sich solchen Labels an, die mindestens drei VÖ's per
anno vorweisen können. Die Mitgliedschaft im V.U.T.
ist dabei Voraussetzung.
- Die vierte Variante wird als Normalvertrag (auch:
Industrievertrag) bezeichnet. Dieser Vertrag macht grundsätzlich
nur Sinn, wenn er in Verbindung mit der I.F.P.I Mitgliedschaft
abgeschlossen wird. Die beiden letzteren Varianten stellen
letztendlich eine Art Rabatt dar - nach dem Motto: "Wer
viel/regelmäßig herstellt, der weniger bezahlt".
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