DAS GEMA-LIZENSIERUNGSSYSTEM |1| |2| |3| |4| |5|  

 


Das GEMA-Lizenzierungssystem im Überblick


1. Die Lizensierung nach Tarif VR-T-H-1
2. Lizensierung im Rahmen des Sonderfertigungsvertrages
3. Lizensierung im Rahmen des V.U.T.-Vertrages
4. Lizensierung im Rahmen des I.F.P.I. - Normalvertrages
5. Lizensierung Online

Man kann im Prinzip zwischen vier verschiedenen Systemen der Lizensierung unterscheiden.
- Die Lizensierung nach Tarif VR-T-H-1 bietet sich für Hersteller an, die nur recht wenige Veröffentlichungen vornehmen und die Lizensierung direkt mit der GEMA abwickeln (Werk für Werk-Lizensierung).
- Wer hingegen häufiger und mit gewisser Regelmäßigkeit Tonträger herstellt und zwar schwerpunktmäßig als Dienstleister/Agent - also für Dritte, dem bietet die GEMA den sog. Vertrag für Sonderherstellungen/Sonderfertigungen an.
- Die Lizensierung im Rahmen des V.U.T.-Vertrages bietet sich solchen Labels an, die mindestens drei VÖ's per anno vorweisen können. Die Mitgliedschaft im V.U.T. ist dabei Voraussetzung.
- Die vierte Variante wird als Normalvertrag (auch: Industrievertrag) bezeichnet. Dieser Vertrag macht grundsätzlich nur Sinn, wenn er in Verbindung mit der I.F.P.I Mitgliedschaft abgeschlossen wird. Die beiden letzteren Varianten stellen letztendlich eine Art Rabatt dar - nach dem Motto: "Wer viel/regelmäßig herstellt, der weniger bezahlt".

 

 
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